Ausführung

Beantragung der Fördermittel und Baubegleitung

  • Qualitätssicherung der Ausführung
  • Erbringung aller notwendigen Anträge und Nachweise
  • Prüfung der Handwerkerangebote und Schlussrechnung
  • Kommunikation mit den Förderinstitutionen
  • Bis zu 50% Förderung möglich

Energieausweis

  • Erstellung von Energiebedarf oder Verbrauchsausweisen
  • Energiebedarfs gibt Nutzerunabhängige Werte, wodurch sich das Gebäude energetisch einordnen lässt
  • Energieverbrauchsausweis basiert auf nutzerabhängigen Verbrauch
  • Energiebedarfsausweis für Neubauten und ätere Gebäude (Bauantrag vor 1977), außer bei mehr als 4 Wohneinheiten verpflichtend
  • Energieverbrauchsausweis bei sanierten Altbauten (vor 1978) oder Gebäuden mit Bauantrag nach 1977 und mehr als 4 Wohneinheiten erlaubt
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