Denkmal
Energieberatung Baudenkmal und erhaltenswerte Bausubstanz
Sie möchten ein denkmalgeschütztes Gebäude sanieren? Wie schön! Solche
Häuser erzählen Geschichte, prägen das Stadtbild und strahlen einzigartigen
Charakter aus. Doch gleichzeitig stellen sie besondere Anforderungen an Planung
und Umsetzung – gerade, wenn es um Modernisierung geht. Die gute Nachricht:
Auch bei denkmalgeschützten Gebäuden können Sie durch eine durchdachte
Sanierung Energie und Heizkosten sparen – und dabei gleichzeitig den historischen
Wert Ihres Hauses bewahren. Und noch besser: Für Baudenkmale und besonders
erhaltenswerte Bausubstanz gelten bei der KfW und dem BAFA besondere,
erleichterte Fördervoraussetzungen! Denn man weiß: Nicht jede Maßnahme ist mit
den Vorgaben des Denkmalschutzes vereinbar – aber vieles ist möglich. Gerne
unterstütze ich Sie auf dem Weg zu einem energieeffizienten Zuhause mit
Geschichte – mit Fachwissen, Feingefühl und dem Blick für das Besondere
Einzelmaßnahmen Denkmal
Auch für denkmalgeschützte Gebäude oder Gebäude mit erhaltenswerter Bausubstanz sind Förderungen über die BEG-Einzelmaßnahmen möglich.
Dabei gelten angepasste technische Anforderungen, um den historischen Charakter zu wahren. Die Förderung beträgt 15 % der Investitionskosten, mit
individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) sind bis zu 20 % möglich. Die förderfähige Investitionssumme richtet sich nach der Anzahl der
Wohneinheiten.
- Neue Wohneinheiten durch Ausbau, Erweiterung oder Umnutzung ehemals unbeheizter Räume dürfen bei Denkmalen als Grundlage für die
Berechnung der förderfähigen Kosten herangezogen werden. - Für Baudenkmale und Sichtfachwerk gelten erleichterte technische Anforderungen, insbesondere angepasste U-Werte für Fassaden, Fenster,
Türen und Dächer.
- Neue Wohneinheiten durch Ausbau, Erweiterung oder Umnutzung ehemals unbeheizter Räume dürfen bei Denkmalen als Grundlage für die
Sanierung in einem Zug - EH Denkmal
Über das KfW-Programm „Energieeffizient Sanieren“ können Baudenkmale und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz gemäß § 24 EnEV in einem Zug zu einem Effizienzhaus Denkmal saniert werden. Bei der Effizienzhaus-Stufe Denkmal darf der Jahres-Primärenergiebedarf maximal 160 % des Referenzwertes nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) betragen. Optional ist auch die Einstufung in die Effizienzhaus-Klasse EE (mit erneuerbaren Energien) oder NH (mit Nachhaltigkeitsnachweis gemäß QNG) möglich – dies verbessert die Kreditkonditionen zusätzlich.
Individueller Sanierungsfahrplan & energetische Fachplanung und Baubegleitung
Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) für Baudenkmale bildet die Grundlage für eine energetisch sinnvolle und denkmalgerechte
Modernisierung. Er umfasst eine fundierte Bewertung des energetischen Ist-Zustands und schlägt Maßnahmen vor, die mit den Anforderungen
des Denkmalschutzes vereinbar sind. Ergänzt wird der iSFP durch eine Kosten-Nutzen-Analyse, die Investitionskosten, Einsparpotenziale und
Fördermöglichkeiten übersichtlich darstellt. Wird die Sanierung auf Basis des iSFP umgesetzt, kann zusätzlich zur regulären Förderung von 15 %
für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und der Anlagentechnik (ohne Heizung) ein Förderbonus von weiteren 5 % in Anspruch genommen
werden.
Im Anschluss an den Sanierungsfahrplan folgt die energetische Fachplanung und Baubegleitung, die als eigenständige Leistung separat
beauftragt wird. Sie umfasst die Beantragung und Abwicklung der Fördermittel, die Kommunikation mit Behörden sowie die Unterstützung bei
Ausschreibung, Vergabe und der fachgerechten Dokumentation aller Maßnahmen.